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Vorsorgeaufträge – Teil 1

Vorsorgeaufträge, Testamente und Patientenverfügungen haben nebst ihrer Relevanz in Pandemiezeiten eins gemeinsam: sie sollten besser früh als spät erstellt werden. In jeweils drei Blogbeiträgen erkläre ich den Sinn hinter diesen Schriftstücken und weshalb es sich nicht nur während Pandemiezeiten lohnt, über sie zu grübeln.

Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag können in weiser Voraussicht und für einen späteren Vorsorgefall eine Vertrauensperson oder mehrere bestimmt werden. Es handelt sich um einen Vorsorgefall, wenn jemand aufgrund eines Unfalls (und bspw. anschliessendem Koma) oder einer schweren Krankheit (bspw. Demenz) nicht mehr in der Lage ist, eigene rechtsverbindliche Entscheidungen zu fällen. Durch die Bestimmung mindestens einer Vertrauensperson wird sichergestellt, dass eigene Anliegen auch im Vorsorgefall durchgesetzt und Entscheidungsmächte der KESB eingeschränkt werden.

Für welche Personen ist eine Vorsorgeauftrag empfehlenswert?

Unfälle, Krankheiten oder psychische Störungen können Zustände schlagartig wandeln. Da Individuen nicht vorausplanen können, ob und wie lange sie urteilsunfähig bleiben, lohnen sich Vorsorgeaufträge für jeden.

Gibt es noch Fragen oder Unsicherheiten? Kontaktieren Sie mich! Mehr über den Vorsorgeauftrag berichte ich im zweiten Teil dieser Serie.

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