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Versicherungen – Die verschiedenen Versicherungsarten für Privatkunden

Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Versicherungsarten es für Privatkunden gibt? Dieser Blogbeitrag verschafft Klarheit!

Privathaftpflichtversicherung

Die nötige Absicherung, falls doch mal etwas schiefgeht – insofern das unbeabsichtigt geschieht. Die Privathaftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz, wenn eine Drittperson oder deren Gegenstand durch Sie oder bspw. Ihre Kinder (insofern diese in der Haftpflicht eingeschlossen sind) Schaden genommen hat. Diese Versicherungsart kann Ihnen auch dabei helfen, ungerechtfertigte Haftpflichtansprüche von sich zu weisen. Es ist zudem möglich, die Privathaftpflichtversicherung mit zusätzlichem Schutz zu erweitern – z.B., wenn Sie öfter fremde Fahrzeuge lenken und auf der sicheren Seite stehen möchten, falls doch mal unbeabsichtigte Schäden zustande kommen.

Hausratversicherung

Sicherheit in den eigenen vier Wänden und unterwegs! Die Hausratversicherung versichert Ihre beweglichen Sachen gegen Feuer und Elementarereignisse, Wasser, Glas- und Einbruch sowie Beraubung zum Neuwert. Optional können Beschädigung an Sport- und Freizeitgeräten (z.B. Mobiltelefonen, E-Bikes etc.) sowie in der heutigen Zeit wichtige Cyber-Risiken eingeschlossen werden.

Reiseversicherung

365 Tage Freizeit- und Reiseschutz weltweit für Einzelpersonen oder Familien! Das bedeutet eine Übernahme von Annullierungskosten, Personen-Assistance, Fahrzeug-Assistance, 24h-SOS-Schutz für Reisezwischenfälle und vieles mehr.

Rechtsschutzversicherung

Umfassender Schutz in Europa oder bei einzelnen Anbietern auch weltweit. Neben Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht gibt es auch die Möglichkeit, eine Internet-Rechtsschutzversicherung, Immobilien-Rechtsschutzversicherung, einen Bauherrenrechtsschutz oder selbständigen Nebenerwerb einzuschliessen.

Lebensversicherung

Schon im alten Rom gab es «Beerdigungsvereine», die für die Bestattungskosten der Mitglieder aufkamen und für deren Angehörigen sorgten. Auch wenn der Begriff «Lebensversicherung» inzwischen auch etwas in die Jahre gekommen ist, dienen diese heute flexiblen und wichtigen Finanzprodukte der finanziellen Sicherheit bei Erwerbunfähigkeit infolge Krankheit und Unfall (sowie im Todesfall zur Absicherung Ihrer Liebsten). Gleichzeitig bieten sie spannende Sparmöglichkeiten mit guten Chancen auf eine bessere Rendite. Je nach Bedarf kann auch von einer Steueroptimierung in der gebundenen Vorsorge 3a oder der freien Vorsorge 3b profitiert werden.

Personenversicherungen

Private Unfallversicherung, private Krankenversicherung

Unfallversicherungen dienen zur gezielten Ergänzung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (KVG) oder Unfallversicherung (UVG). Personen mit besonderen Bedürfnissen (hinsichtlich Ärztewahl und Krankenzimmerkomfort) sind hier besonders betroffen.

Unfallversicherung gemäss UVG

Gesetzlich vorgeschriebener Schutz für Angestellte im Privathaushalt (z.B. für Raumpfleger, Babysitter oder Gärtner) gegen die Folgen eines Unfalls.

Motorfahrzeugversicherungen

Autoversicherung

Neben Teilkasko-, Vollkasko- sowie der obligatorischen Haftpflichtversicherung gibt es weitere Optionen wie Parkschadenversicherung, Unfallversicherung (für Insassen und Lenkende) sowie Assistance. Bei der Vollkasko- und Parkschadenversicherung gilt es ab einem gewissen Fahrzeugalter zu prüfen, ob diese noch Sinn machen. Bei neuen Fahrzeugen kann der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung allenfalls reduziert werden. Punkte wie Zeitwertzusatz, Bonusschutz, erweiterte Glasdeckung sowie mitgeführte Sachen machen oft den entscheidenden Unterschied. Unerlässlich hingegen ist der Verzicht auf Regressrecht im Falle von Grobfahrlässigkeit!

Roller- und Motorradversicherung

Eine Teilkaskoversicherung ist bei den Zweirädern fast immer sinnvoll, da eine Versicherung bei Diebstahl integriert ist. Ein besonderes Augenmerk gilt aber den mitgeführten Sachen: Da nach einer Kollision (z.B. Sturz) zumindest der Helm ersetzt werden sollte, ist es ratsam, die Sicherheitsbekleidung mitzuversichern! Dies gilt sowohl für Versicherer als auch Versicherte (auf Ausschlüsse achten). Wie auch bei der Autoversicherung sollte aber auf das Regressrecht im Falle von Grobfahrlässigkeit keinesfalls verzichtet werden!

Jeder Mensch ist samt seiner Lage sowie seinen Bedürfnissen individuell! Haben Sie noch Fragen oder Unsicherheiten? Ich bin gerne Ihre Ansprechperson.

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