No items found.
No items found.

Testamente – Teil 1

Testamente, Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge haben nebst ihrer Relevanz in Pandemiezeiten eins gemeinsam: sie sollten besser früh als spät erstellt werden. In jeweils drei Blogbeiträgen erkläre ich den Sinn hinter diesen Schriftstücken und weshalb es sich nicht nur während Pandemiezeiten lohnt, über sie zu grübeln.

Testament

Das Testament ist eine Verfügungsart, die erst wirksam wird, nachdem die Person, welche das Testament verfassen liess, für tot erklärt wurde. In der Schweiz wird das Testament auch «Letztwillige Verfügung» genannt, lässt sich im Zivilgesetzbuch finden und regelt häufig Vermögensübergänge. Im Testament kann der Erblasser frei über seinen Nachlass verfügen – unter Vorbehalt der Pflichtteile seiner gesetzlichen Erben.

Für wen ist das Erstellen eines Testaments empfehlenswert?

Prinzipiell ist das Verfassen eines Testaments nicht zwingend notwendig, da jeder Nachlass eine Erbin oder einen Erben findet: Wenn eine Person stirbt und kein Testament hinterlässt, entscheidet das Gesetz, wer das Vermögen erbt. Die Erstellung eines Testaments lohnt sich, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht im Sinne der Verstorbenen ist. Das ist insbesondere bei Konkubinatspaaren und Patchworkfamilien der Fall.

Auch Paare, welche ein Eigenheim besitzen, sollten sich gegenseitig so weit wie nur möglich begünstigen: Schlimmstenfalls gerät der Partner, welcher zurückbleibt, in finanzielle Bedrängnis und müsste Haus oder Wohnung verkaufen, damit andere gesetzliche Erbinnen und Erben ausgezahlt werden können.

Gibt es noch Fragen oder Unsicherheiten? Kontaktieren Sie mich! Mehr über das Testament berichte ich im zweiten Teil dieser Serie.

Mir kann man auch folgen oder mich abonnieren…