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Reiseversicherung(en)

Die Sommerferien sind vorüber – trotzdem ertappt man sich dabei, bereits den nächsten Sommer zu planen. Man checkt verschiedene Flugverbindungen, vergleicht Mietautoanbieter und behält Entwicklungen aktueller Weltgeschehnisse im Auge. Klar, das Planen des nächsten Sommerurlaubs macht Spass: trotzdem kann die eine oder andere Planungstätigkeit auch in Kopfschmerzen enden. Über Fragen wie «Was, wenn ich krank werde?» haben wir schon alle gegrübelt. Dieser Kurzbeitrag wurde abgetippt, um Fragen solcher Natur zu klären.

Versicherungen

Reiseversicherung (vor und während der Reise)

Streikt eine Fluggesellschaft, geht eine Fluggesellschaft Konkurs oder passiert dasselbe beim gewählten Reiseveranstalter, wird finanzieller Schutz gewährt. Die Reiseversicherung bietet vor und während der Reise weltweiten Schutz: darunter fällt – falls gedeckt – auch die Benutzung von Mietfahrzeugen. Aber nicht nur Mietwagen sind gegebenenfalls versichert – auch Abonnemente und Tickets jeglicher Art sind in der Versicherungsleistung inkludiert.

Annullationsversicherung (vor der Reise und bei Reiserücktritt)

Kurz vor Abflugdatum stellt man zähneknirschend fest, dass man Opfer einer üblen Grippe wurde: mit einer Reiserücktrittsversicherung keine grosse Sache, zumindest finanziell! In diesem Fall werden die Kosten für Flug, Hotel und Mietfahrzeug getragen. Es wird auch finanzieller Schutz gewährt, wenn Sie einen Unfall haben, Ihre Reisedokumente gestohlen werden oder Sie es aufgrund eines verspäteten Zugs oder lästigen Staus gar nicht erst zum Flughafen schaffen. Wenn statt Badeurlaube Skiferien gebucht werden, wird bei Unfall oder Krankheit eine sogenannte «pro rata»-Erstattung für die Ski-Saisonkarte gewährt.

Die Kosten werden auch übernommen, wenn Reisen storniert werden müssen, da am Urlaubsort ein risikobehaftetes Naturereignis eintritt oder aussergewöhnliche Umstände (Streik, Terroranschlag etc.) herrschen. Aber Vorsicht! Dies gilt nur für Länder, über die Reiseempfehlungen vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA publiziert wurden. Die Kosten werden nicht getragen, wenn solche Ereignisse vor oder während der Buchung bereits bekannt waren.

Assistance

Personen-Assistance (während der Reise)

Tummelt man sich im Dschungel der Reiseversicherungsoptionen, stolpert man gerne über den Begriff Personen-Assistance. Die Personen-Assistance bietet Schutz, falls – aufgrund eines Not- oder Unfalls – eine sofortige Rückreise erforderlich oder ein medizinischer Rücktransport nötig ist. Fällt man also auf der Mountainbike-Tour in Madeira ungünstig hin und wird mit einem schmerzhaften Mittelfussknochenbruch ins örtliche Krankenhaus eingeliefert, werden Kosten sowie Organisation getragen. Auch in familiären Notfallsituationen werden die Kosten übernommen, insofern eine sofortige Rückkehr aufgrund dessen nötig ist.

Motorfahrzeug-Assistance (Pannenhilfe)

Auf Reisen ist man gerne mal mit dem eigenen Auto oder mit einem Mietfahrzeug unterwegs. Fährt man mit dem eigenen Auto zum Urlaubsort und hat eine Panne, ist man dank einer Motorfahrzeug-Assistance innerhalb Europas und der Schweiz versichert. Tuckert man mit einem Mietfahrzeug durch die Gegend, ist, während eines Pannenfalls, sogar weltweiter Schutz gewährleistet – auch dann, wenn es zu Schäden am Mietfahrzeug kommt, ein Ersatzauto benötigt wird, der Mietwagen abgeschleppt und die Rückreise mit dem ÖV angetreten werden muss. Ausserdem läuft die Deckung einer Motorfahrzeug-Assistance auf die versicherte Person – unabhängig vom benutzten Fahrzeug. Die besagte Deckung kann in der Motorfahrzeug-Police auch gestrichen werden.

Jeder Mensch ist samt seiner Lage sowie seinen Bedürfnissen individuell! Gibt es noch Fragen oder Unsicherheiten? Ich bin gerne Ihre Ansprechperson.

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