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Patientenverfügung – Teil 1

Patientenverfügungen, Vorsorgeaufträge und Testamente haben nebst ihrer Relevanz in Pandemiezeiten eins gemeinsam: sie sollten besser früh als spät erstellt werden. In jeweils drei Blogbeiträgen erkläre ich den Sinn hinter diesen Schriftstücken und weshalb es sich nicht nur während Pandemiezeiten lohnt, über sie zu grübeln.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine persönliche Willenserklärung für den Fall, dass der eigene Wille Ärzten, Pflegekräften oder Einrichtungsträgern nicht mehr erklärt oder mitgeteilt werden kann. Eine Patientenverfügung tritt erst in Kraft, wenn eigene Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.

Für wen ist eine Patientenverfügung empfehlenswert?

Vor Unfällen oder schweren Krankheiten ist kein Individuum geschützt: auch weiss niemand, ob und wann man davon betroffen sein wird. Das frühe Verfassen einer Patientenverfügung ist demnach für jede Person sinnvoll. Da die Patientenverfügung nicht nur die Person selbst, sondern auch ihre Angehörigen vor ungewollten medizinischen Massnahmen und quälenden Fragen sowie Entscheidungen schützen soll, empfiehlt sich deren Einbeziehung bereits bei der Erstellung.

Im nächsten Blogbeitrag widmen wir uns den Vorsorgeaufträgen – bleiben Sie also gespannt!

Gibt es noch Fragen oder Unsicherheiten? Kontaktieren Sie mich! Mehr über die Patientenverfügung berichte ich im zweiten Teil dieser Serie.

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