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Steuererklärung – Welche Abzüge sind aufgrund von Homeoffice möglich?

In den letzten Wochen hat die Steuerverwaltung die Steuerunterlagen für das Jahr 2020 versendet. Sie haben die letzten Monate hauptsächlich von zuhause gearbeitet? Ihnen sind dabei sicherlich auch einige Vorteile bewusst geworden. In puncto Steuererklärung lässt sich das monatelange Homeoffice für sich nutzen – insofern man weiss, wie.

Gemäss Rücksprache bei der Steuerverwaltung des Kanton Bern wird bei den Berufskosten keine Praxisänderung vorgenommen. Das heisst in Kürze, dass dieselben Kosten wie in den vergangenen Jahren berücksichtigt werden. Nun stellt sich aber die Frage, was diese Information konkret für den Steuerzahler oder die Steuerzahlerin bedeutet.
Mithilfe dieses Merkblatts werden die wichtigsten Fragen unkompliziert beantwortet. Sie erfahren zudem, welche Homeoffice-Abzüge überhaupt realisierbar sind. Los geht’s!

Kann ich das private Arbeitszimmer in Abzug bringen?

Damit für das private Arbeitszimmer ein steuerlicher Abzug gewährt werden kann, muss es ausschliesslich oder mindestens überwiegend beruflich genutzt werden und entsprechend eingerichtet sein. Das Schlafzimmer kann man beispielsweise nicht abziehen.

Wie viel kann ich abziehen?

Das ist abhängig von der Grösse und der jährlichen Kosten. Zudem wird von den meisten Steuerverwaltungen verlangt, dass zwei «zusätzliche» Räume eingerechnet werden.

Die Berechnung setzt sich also wie folgt zusammen:
Jahresbruttomiete / (Anzahl Zimmer + 2) x Anzahl Arbeitszimmer = Steuerlicher Abzug

In Zahlen könnte das bei einer 4.5 Zimmerwohnung, mit einem Arbeitszimmer so aussehen:
30'000 / 6.5 x 1 = 4'615.00

Können bei Wohneigentum die gleichen Abzüge gemacht werden?

Ja, es muss sich aber am Mietwertfaktor orientiert werden. Die Berechnung bleibt anschliessend dieselbe.

Gibt es weitere Kosten, die ich im Zusammenhang mit dem Homeoffice in Abzug bringen kann?

Mögliche Abzüge sind z.B. Auslagen für die Anschaffung von Hard- sowie Software. Solche können aber nur deklariert werden, wenn diese hauptsächlich und regelmässig für berufliche Tätigkeiten genutzt werden. Zudem ist ein Privatanteil von 25% abzuziehen.

Beispielsweise können auch Stromkosten abgezogen werden, die unter den Spesenbegriff fallen und somit zu den notwendigen Auslagen zählen.

Was gilt es sonst noch zu berücksichtigen?

Wenn Abzüge für das Homeoffice deklariert werden, fallen andere Abzüge wie der Arbeitsweg oder die auswärtige Verpflegung weg. Abhängig von der Höhe der Miete, der Distanz zum Arbeitsplatz und auch dem Pauschalabzug, gilt es also abzuwägen, welche Variante die bessere ist.

Haben Sie noch Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Ich bin gerne Ihre Ansprechperson.

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